Mit rosa Plakette, schnell noch zur Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung (HU) ist in Deutschland verpflichtend und stellt sicher, dass sich ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung in einem einwandfreien und vorschriftsmäßigem Zustand befindet. Ein Versäumnis der Hauptuntersuchung kann weitreichende Konsequenzen haben. „Bei der Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate ist ein erweiterter Prüfumfang im Rahmen der HU und folglich auch eine erhöhte Gebühr der HU fällig“ weiß Matthias Strixner von TÜV SÜD, „und kommt es zu einem Unfall, kann es zudem Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.“ Wenn die zwei Monate abgelaufen sind, werden grundsätzlich Bußgelder fällig.
Wann die HU fällig wird, lässt sich leicht anhand der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild erkennen. Die Grundfarbe der Plaketten, deren Gültigkeit mit Ablauf des Jahres 2023 endet, ist rosa. Wer eine solche am amtlichen Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeugs hat, sollte sich entsprechend schnellstens um einen Prüftermin bemühen. Die Ziffern auf der Prüfplakette sind gegen den Uhrzeigersinn aufsteigend angeordnet. Die zwei schwarzen Felder in der Plakette sind immer um die Monate November bis Januar angebracht. Sie dienen, ebenso wie das Farbschema, der leichteren Erkennbarkeit bei Kontrollen. „Weil der jeweilige Prüfungsmonat auf dem Prüfsiegel stets oben – sprich auf zwölf Uhr – positioniert ist, ändert sich die Stellung der schwarzen Felder je nach Monat der Fälligkeit“, erläutert Strixner: „Stehen sie auf der rechten Seite, folgt daraus, dass das Auto ungefähr im Frühling zur Prüfung muss. „Diese Gestaltungsweise ermöglicht den Kontroll- und Ordnungsbehörden schon bereits auf größeren Distanzen zu erkennen, wann ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss. Sie können den fälligen Monat bei dieser Konstellation wie auf einer Uhr ablesen“, erklärt Strixner die Systematik: „Der Polizei erlaubt die Lesart beispielsweise selbst während der Fahrt auf der Autobahn zu erkennen, ob das Fälligkeitsdatum überschritten ist.“
Handelsübliche und privat genutzte Personenkraftwagen müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, allerdings erstmals erst drei Jahre nach Erstzulassung. Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Motorräder rollen alle zwei Jahre in die Prüfbahnen, schwere Nutzfahrzeuge und Busse jährlich. „Für Nutzfahrzeuge und Busse bestehen darüber hinaus weitere Prüfpflichten, wie etwa die Sicherheitsprüfung. Die Pflicht zur Vorführung ist je nach Fahrzeugart sowohl von einer Tonnagen-, als auch von einer Geschwindigkeitsgrenze abhängig“, ergänzt TÜV SÜD-Fachmann. Wichtig: Der Prüfbericht der HU und das Protokoll der SP müssen bis zur nächsten Fälligkeit aufbewahrt werden (§ 29 Abs.10 Satz 1 StVZO) und die Plakette ist Teil einer Urkunde, deren Fälschung sogar Haft bedeuten kann.